Beratung Patientenverfügung & BVP Behandlung im Voraus planen
„Unser Anliegen ist, dass Sie künftig so behandelt werden, wie Sie das wollen –
auch wenn Sie sich einmal nicht mehr selbst äußern können.“
Was ist BVP-Behandlung im Voraus Planen?
Medizinische Behandlung sollte patienten-zentriert, also konsequent am Willen des Patienten orientiert sein – auch dann, wenn Patienten ihren Willen aktuell nicht äußern können. Was so selbstverständlich klingt, ist bei genauem Hinsehen eine Herausforderung, die von der Realität vielfach weit entfernt ist. In vielen Fällen kann der Patient in der akuten Situation nicht selbst entscheiden und seine Wünsche an die Behandlung sind nicht bekannt.
Im Jahr 2009 wurde daher das Instrument der Patientenverfügung gesetzlich verankert. In einer Patientenverfügung kann der Wille des Verfassers für zukünftige medizinische Behandlungen verbindlich schriftlich festgelegt werden. Diese Möglichkeit wird heute vielfach nicht oder nicht in handlungsleitender Weise genutzt. Die in den verbreiteten Formularen enthaltenen Festlegungen sind oft wenig aussagekräftig und bleiben daher in der Praxis unwirksam. Viele Menschen füllen die Formulare ohne Beratung aus und wissen nicht genau, was sie darin geregelt haben. Eine ausreichende Kommunikation in den Familien oder anderen sozialen Bezugsystemen findet häufig nicht statt, so dass auch Angehörige und/oder rechtliche Vertreter wenig über den Patientenwillen wissen.
BVP hat zum Ziel, dass Menschen so behandelt werden, wie sie das möchten – auch dann, wenn sie selbst nicht mehr über ihre medizinische Behandlung entscheiden können.
Das Kernelement von BVP ist ein durch speziell dafür qualifizierte Gesundheitsfachkräfte begleiteter, von Achtsamkeit und Respekt geprägter, kommunikativer Prozess zur Ermittlung und Dokumentation des Patientenwillens.
BVP ist also gemeinsame Entscheidungsfindung für den Fall künftiger gesundheitlicher Krisen, und spezifisch qualifizierte nicht-ärztliche Gesprächsbegleiter sind eine neue Rolle im Gesundheitswesen. Der Prozess der Gesprächsbegleitung ist mit der einmaligen Erstellung einer Vorsorgedokumentation nicht etwa abgeschlossen. Vielmehr wird er im Laufe des Lebens immer wieder aufgenommen, wenn sich die gesundheitliche Situation oder die Lebenswelt des Vorausplanenden und seine Wünsche an medizinische Behandlung verändert haben, oder auch wenn die letzte Aktualisierung bereits einige Jahre zurückliegt.
Bei Interesse melden Sie sich gern bei uns im Büro.